Betreutes Einzelwohnen
Betreutes Einzelwohnen (Individualangebote C1–C4)
Betreuung in einer eigenen oder vom Träger gemieteten Wohnung
Für:
weibliche und männliche Jugendliche ab 16 Jahren, die noch nicht in der Lage
sind, selbständig zu leben, und die ressourcenorientierte Hilfe bei der
Entwicklung einer individuellen Lebens- und Arbeitsperspektive, schulische
und berufliche Förderung, Training alltagspraktischer Selbständigkeit,
alltagsorientierte Förderung des Sozialverhaltens sowie Verarbeitungshilfen
bei der Ablösung von der Familie benötigen.
Wir bieten:
Betreuung und Unterbringung in einer „eigenen“ Wohnung. In der Regel wird
eine Übernahme des Mietvertrags nach der Hilfe angestrebt.
Bedarfsorientiert: Weckdienst und Anwesenheit in den Morgenstunden,
Zusammenarbeit mit Betreuern nach dem Betreuungsgesetz, individuelle
Zusatzleistungen für erhöhten Betreuungsaufwand/ Integrationsleistungen
nach Vereinbarung im Hilfeplan.
Wir haben Erfahrungen mit psychiatrienahen, reifungsverzögerten oder
auch behinderten Jugendlichen (nach § 35a KJHG oder Jugendliche,
die
zum Personenkreis des § 53 ff. SGB XII gehören).
Abhängig vom individuellen Betreuungsbedarf können im Hilfeplan unterschiedliche Betreuungsdichten vereinbart werden:
- – 8 Stunden – geringe Betreuungsdichte WG
- – 12 Stunden – Regelleistung WG
- – 15 Stunden – Intensivleistung WG
- – 15 Stunden – intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII
Dauer:
Die Dauer der Maßnahme sowie die Differenzierung der Betreuung wird
im Hilfeplan vereinbart.
Personal:
sehr erfahrenes Betreuer/innen Team, Leitung und Familientherapeutin.
Rechtsgrundlagen:
§ 27 i. V. mit 34, 35, 35a, 41 SGB VIII sowie § 53.1 SGB XII.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung bzw. senden wir Ihnen gern
auch unser Tagesentgelt und/oder unsere Leistungsbeschreibung zu.
Evangelisches Kinderheim Sonnenhof, Tel.: 030 / 335 80 31
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