Ambulante Psychotherapie

Konzept der Umsetzung psychotherapeutischer Leistungen gemäß der
Leistungs-beschreibung des Evangelischen Kinderheims Sonnenhof
1. Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
2. Familientherapie

1. Psychotherapie für Kinder und Jugendliche zur Unterstützung
    von Hilfen
nach SGB VIII § 27 i. V. m. §§ 34, 35a, 41 sowie in Einzelfällen
    nach § 53.1 SGB XII und nach Beendigung der genannten Hilfen als
    selbständige ambulante Hilfe
Psychotherapien werden bedarfsgerecht von den Therapeutinnen des
Sonnenhofs sowie von sorgfältig ausgewählten externen Therapeuten/innen
durchgeführt, die einen Kreis von Fachkräften bilden, die regelmäßig mit
unserem Haus zusammenarbeiten.
Das psychotherapeutische Leistungsangebot wird parallel zu den
pädagogischen Leistungen im Rahmen der regulären Betreuungsformen
des Ev. Kinderheims Sonnenhof mit den unterbringenden Jugendämtern
als Einzelfallangebot vereinbart.
Unsere psychotherapeutische Arbeit orientiert sich an der für das Land Berlin
geltenden Leistungsbeschreibung gem. SGB VIII §§ 27.3 und 35 a sowie § 27
AG KJHG (ambulante Psychotherapie). Sie verfolgt im Kontext stationärer
Hilfen zur Erziehung das umfassende Ziel sozialer Integration, indem sie
die diagnostische Sicht auf Einzelschicksale mit der Reflexion auf die Herkunft
und das komplexe Umfeld der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen
kombiniert.

Über die Regelleistungen der ambulanten Psychotherapie hinaus bietet das
psychotherapeutische Angebot des Sonnenhofs folgende Vorteile für Kinder,
Jugendliche, Familien und Jugendämter:
– Reduktion von Wartezeiten bei der Vermittlung der Therapieplätze
– Räumliche Nähe des therapeutischen Angebots
– Effiziente „Hilfe unter einem Dach“ durch einen Ansprechpartner für Eltern
   und Jugendämter
– Alltagsorientierte Vernetzung der Hilfsangebote

Aufgaben und Ziele
– Minderung und Behebung seelischer Leidenszustände sowie körperlicher
   Beeinträchtigungen
– Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
– Abbau von Verhaltensstörungen und Problemen, die die familiäre, soziale,
   schulische und berufliche Integration behindern
– Hilfe bei der Verarbeitung belastender und überfordernder Situationen
– Entwicklung realitätsgerechter Handlungsperspektiven

Schwerpunkte der Arbeitsweise
– Bearbeitung emotionaler, oft unbewusster Prozesse und Konflikte auf der
   Ebene psychischer Strukturbildung
– Stabilisierende Ressourcenorientierung und Ich-stützende Behandlung
– Einzeltherapie unter Berücksichtigung familien- und institutionsdynamischer
   Aspekte
– Psychologische Beratung von Erziehern und Lehrern

Personalausstattung
Die Personalausstattung entspricht den Anforderungen an die Leistungs-
beschreibung für ambulante psychologische Psychotherapie und wird
von psychotherapeutisch aus-gebildeten Fachkräften mit Approbation durchgeführt.

Räumlichkeiten
Einzeltherapien finden im Raum unseres psychologischen Fachdienstes statt.
Für Begleitbehandlung bzw. Beratung von Bezugspersonen stehen zwei
weitere Beratungsräume zur Verfügung.

Dauer und Umfang
– Allgemein ergibt sich der Umfang der Leistungen aus der Leistungs-
   beschreibung, eine individuelle Festsetzung erfolgt im Hilfeplanverfahren.
– Die Dauer der Psychotherapie ergibt sich aus dem Einzelfall. Sie reicht
   von präventiven Einzelgesprächen über mehrwöchige Krisenintervention
   bis zu mehrjähriger Behandlung.

Psychotherapie als selbständiges Angebot
Psychotherapeutische Leistungen, die auch Prävention und Krisenintervention
umfassen, können mit den Jugendämtern auch als selbständiges Angebot
nach der Entlassung aus dem Sonnenhof vereinbart werden, soweit dies im
Hilfeplanverfahren vorgesehen ist und der Sonnenhof über die notwendigen
Personalkapazitäten verfügt.
Die Abrechnung erfolgt dann auch für die Therapeutinnen des Hauses über
Fachleistungsstunden.

2. Familientherapie zur Unterstützung von Hilfen nach SGB VIII § 27
    i.V.m. §§ 34, 35a und 41 sowie in Einzelfällen nach § 53.1 SGB XII und
    nach Beendigung der genannten Hilfen als selbständige Hilfe
Familientherapien werden im Bedarfsfall von den Therapeutinnen des
Hauses sowie von sorgfältig ausgewählten externen Therapeuten/Innen
durchgeführt, die einen regelmäßigen Kreis von Fachkräften bilden, die
mit unserem Haus zusammenarbeiten.
Das familientherapeutische Leistungsangebot wird parallel zu den
pädagogischen Leistungen im Rahmen der regulären Betreuungsformen
mit den unterbringenden Jugendämtern als Einzelfallmaßnahme vereinbart.
Die familientherapeutische Arbeit orientiert sich an der für das Land Berlin
geltenden Leistungsbeschreibung gemäß SGB VIII § 27.3 (Familientherapie).

Über die Regelleistungen der ambulanten Familientherapie hinaus bietet das
familientherapeutische Angebot unserer Einrichtung folgende Vorteile für Kinder, Jugendliche, Familien und Jugendämter:
– Reduktion von Wartezeiten
– Abbau von Schwellenängsten durch räumliche Nähe
– Überschaubare Zahl an Ansprechpartnern für Eltern und Jugendämter
   durch „Hilfen unter einem Dach“

Aufgaben und Ziele
Aufgabe der stationären Familientherapie als einer im Hilfeplanverfahren zu
vereinbarenden Maßnahme ist, die in der Leistungsbeschreibung verankerten
Zielvorstellungen zu befördern: durch therapeutische Beratung der Eltern
Perspektiven zu eröffnen, die die Verweildauer ihrer Kinder in unserem Heim
verkürzen.
In sekundär auftretenden Konfliktfällen hat sich die Fortsetzung der stationär
begonnenen Familientherapie als Hilfe zur Stabilisierung der familiären
Reintegration bewährt.

Methoden
Wir nutzen die wissenschaftstheoretisch zum Standard gehörenden
analytischen und systemischen Methoden und ziehen daraus für unsere
Arbeitsweise die Konsequenz, in Intervallen zu verfahren, uns den Eltern
zuzuwenden, in das Setting die Kinder und, um projektive Verarbeitung
familiärer Ausgangskonstellationen bearbeitbar zu machen, auch das
pädagogische Betreuungspersonal einzubeziehen.

Personalausstattung für das familientherapeutische Angebot
Die Leistungen werden in interdisziplinärer Zusammenarbeit von
Psychologinnen mit familientherapeutischer Zusatzausbildung und einem
Pädagogen mit familientherapeutischer Zusatzausbildung erbracht.

Räumlichkeiten
Für die familientherapeutische Arbeit stehen im Haupthaus des Sonnenhofs
zwei Beratungsräume zur Verfügung.
Bei aufsuchender Familientherapie findet die Sitzung in der Wohnung der
Familie statt.

Dauer und Umfang
– Die Dauer der Therapie richtet sich nach dem Einzelfall.
   Sie reicht von kurzfristigen Kriseninterventionen bis zu zweijähriger Hilfe.
– Umfang und Frequenz werden im Hilfeplanverfahren vereinbart.

Familientherapie als weiterführendes Leistungsangebot
Die familientherapeutische Leistung kann mit Jugendämtern im Rahmen des
Hilfeplanverfahrens als weiterführendes Angebot vereinbart werden, um durch
Stabilisierung der familiären Situation die Wiederaufnahme der Kinder und
Jugendlichen in ein Heim zu verhindern.

Für Rückfragen:
Evangelisches Kinderheim Sonnenhof, Tel.: 030/3358031

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